AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer/dem Texter (im Folgenden Dienstleister genannt) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dienstleister nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags/des Textauftrags

Die Übersetzung/der Textauftrag (im Folgenden Dienstleistung genannt) wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Dienstleistung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dienstleister rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Dienstleistung zu unterrichten (Verwendungszweck, Zielgruppe, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Dienstleistung etc.). Ist die Dienstleistung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Dienstleister rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Dienstleistung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Dienstleister bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
(4) Besteht die Dienstleistung im Anfertigen einer Übersetzung, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass die Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Dienstleister frei.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Dienstleister fertigt eine bestmögliche Übersetzung bzw. einen Text an, der den Vorgaben bestmöglich entspricht. Sollte die Übersetzung bzw. der Text sachliche, sprachliche, orthographische oder Tippfehler aufweisen, so muss der Auftraggeber die Mängel sofort schriftlich anzeigen. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall in angemessener Frist eine kostenlose Korrektur der Fehler. Ein Verzicht auf eine Korrektur berechtigt den Auftraggeber nicht, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von sieben Werktagen geltend gemacht werden. Andernfalls können keine Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit mehr geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Dienstleister die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht ein andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Lieferung

(1) Der Dienstleister nennt dem Kunden Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Lieferfristen können immer nur als voraussichtliche Termine angesehen werden.
(2) Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
(3) Der postalische oder elektronische Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgreiche Übertragung der Dokumente oder für deren Verlust oder Beschädigung auf dem elektronischen oder nicht elektronischen Transportweg haftet der Dienstleister nicht.

6. Haftung

(1) Der Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Dienstleister trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Für Fehler, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder fehlerhafte Ausgangstexte verursacht worden sind, haftet der Dienstleister nicht.
(3) Ist eine Dienstleistung für den Druck bestimmt und der Auftraggeber überlässt dem Dienstleister rechtzeitig vor Druckbeginn keinen Korrekturabzug, so geht jeglicher Mangel zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Bei der Anfertigung von Übersetzungen gehen Verletzungen des Urheberrechts oder Ansprüche Dritter immer zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Sollten Probleme bei der Abwicklung eines Auftrags entstanden sein, ist der Dienstleister immer bemüht, im Gespräch mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.

7. Berufsgeheimnis

Der Dienstleister verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Dienstleister dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7 verpflichten.

9. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Dienstleisters sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Dienstleister hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Dienstleister kann bei umfangreichen Dienstleistungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Dienstleister kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

11. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Dienstleistungsauftrags darauf beruht, dass der Dienstleister die Anfertigung seiner Dienstleistung im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Dienstleister mit der Anfertigung der Dienstleistung begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

12. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Gerichtsstand ist Berlin.

13. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbestimmungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.